(Foto: ProtectFish) Letzte Woche postete einer meiner Pächterkollegen in unserem Gruppenchat, dass er an unserem Flussabschnitt im Vorbeifahren zwanzig Kormorane an einer Stelle beobachten konnte. Angesichts eines aus unserer Sicht ganz guten Äschenbestands, überlegten wir uns, was zu tun sei. Viel mehr, als im Winter regelmäßiger an unserem Fluss unterwegs zu sein, um durch unsere Präsenz den Vogel zu vergrämen, fiel uns aber nicht ein. Dabei wäre ein Abschuss des Kormorans – wenn ich die Kormoranverordnung richtig verstanden habe – möglich.
Die Verordnung existiert in fast allen Bundesländern und schafft rechtliche Regeln zum Abschuss des noch immer unter Schutz stehenden Vogels. Mit Ausnahme von Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und dem Saarland darf dem Kormoran somit zugesetzt werden.
Laut der Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2018 dürfen in NRW in der Zeit vom 16.8. bis 1.3. Kormorane gejagt werden, sofern die Vögel sich in 250m Nähe eines stehenden oder fließenden Gewässer oder einer Anlage zur Fischzucht oder Fischhaltung befinden.
Freilich ist diese Verordnung nicht ganz ohne Einschränkungen. So dürfen Jäger oder Jagdausübungsberechtigte den Vogel nur in der Zeit eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang abschießen. Im Zeitraum vom 2.3. bis 15.8. dürfen nur im Jugendkleid befindliche, nicht am Brutgeschäft beteiligte Kormorane getötet werden. Grundsätzlich stünde dem Abschuss des Vogels also nichts entgegen, wenn es dafür keine jagdrechtlichen Hürden gäbe.
Das Töten von Kormoranen stellt keine Jagdausübung dar, solange diese Vogelart nicht vom Gesetzgeber expressis verbis nach § 2 Abs. 2 BJagdG dem Jagdrecht unterstellt werden. Der Kormoran unterliegt aber nicht dem Jagdrecht. Um Kormorane zu töten, braucht der Jäger also nicht nur eine Waffenbesitzkarte, sondern zusätzlich einen Waffenschein. Der wiederum ist in der Regel für die Ausübung der Jagd nicht nötig.
So stellt sich mir die Frage, prozentual wieviele Jäger besitzen auch einen Waffenschein?
Denn wir überlegten uns natürlich, einen ortsansässigen Jäger zu finden, der die Vögel für uns vergrämt, bis hin zu einem Tötungsschuss. Diese Option stellt sich also waffenrechtlich als nicht einfach dar. Die Lösung des Problems bestünde also darin, den Kormoran wieder dem Jagdrecht zu unterstellen, um dadurch eine Bejagung zu erlauben.
Das wird auch von Jägern gefordert, wie ich aus einem spannenden Ausflug in Jagdportale entnehmen konnte. Und nicht wie man annehmen könnte, aus dem Grund den Kormoran unkompliziert schießen zu dürfen. Offensichtlich führt die Lösung der Kormoranverordnung zu einem Spannungsverhältnis zwischen (manchen) Jägern und Anglern. Denn Jagdausübungsberechtigte – also Revierinhaber oder Pächter und somit verantwortlich für Hege und Jagdschutz – die nicht zufällig auch Angler sind, haben wenig Lust auf Fischer, die in ihren Revieren ohne Begehungsschein (die Erlaubnis seitens des Revierinhaber darin zu jagen) durch die Gegend zu schießen.
Würde der Kormoran dem Jagdrecht unterstellt werden, dürfte er nicht nur bejagt werden – gälte das auch in Naturschutzgebieten? – sondern unterläge auch einer Hegepflicht. Die wiederum würden den Kormoran vor der Ausrottung schützen, wovor Vogelschützer große Sorgen haben. Win-win.

Da unser Revier in einem Naturschutzgebiet liegt, greift die Kormoranverodnung nicht automatisch, da die letale Vergrämung (Abschuss) dort nicht erlaubt ist. Insofern waren unsere Überlegungen zu einem lokalen Handeln hinfällig. Was nicht heißt, dass wir uns dem Thema gegenüber verschließen müssen. Nach bestem Wissen darf man für im Bestand nicht gefährdete Arten, bei den Naturschutzbehörden nach Ausnahmen ansuchen. Das bleibt aber ein mühsamer und langwieriger Prozess. So bleibt zum effektiven Schutz vor der Bedrohung durch den Kormoran nur ein ganzheitlicherer Ansatz, der größer gedacht werden muss. Denn der Abschuss kann nur als letzte regulative Maßnahme verstanden werden.
Denn unter Wissenschaftlern, wie auch vereinzelt Naturschutzverbänden, hat sich die Erkenntnis breit gemacht, dass die bisherigen Maßnahmen wie z.B. Vergrämung nur lokale Wirkung zeigen, wenn überhaupt. Kormorane sind hoch mobile Vögel und eine wirksame Reduktion der Bestände wird ohne übergreifende Maßnahmen ohne Erfolg bleiben. Denn durch Abschuss freigewordene Schadgebiete, werden durch nachkommende Generationen schnell wieder besetzt. Das Problem muss also an der Wurzel, den Brutstätten und Kolonien die sich rund um die gesamte Ostsee befinden, bekämpft werden. So setzt sich auch die EEA (European Anglers Alliance), zu deren Mitgliedern der DAFV (Deutscher Angelfischerverband) zählt für ein EU-weites Kormoran-Management-Programm ein. Einer Idee der sich die Ostsee-Anrainerstaaten immer mehr offen gegenüber zeigen.
Im Sommer 2024 tagte auch der Umweltausschuss des Bundestages, um über den kurz davor verabschiedeten Antrag “Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen’ zu diskutieren. Im Vorfeld der Anhörung konnte der DAFV den Ausschussmitgliedern Experten vorschlagen. Dass die gegenwärtigen Kormoranbestände in Mitteleuropa die Fischbestände massiv schädigen, daran gibt es nun auch in der Politik keine Zweifel mehr. Und dass es dabei nicht nur um die Interessen von Aquakulturbetreibern geht, trat ohne Zweifel aus der Anhörung hervor.

Dass die Kormoranproblematik in der Zwischenzeit auch bei Nichtanglern angekommen ist und sich ein breiteres Problemverständnis eingestellt hat, unterstreicht das 2024 mit EU-Geldern ins Leben gerufenen Projekt ‘Protect Fish’. Der Zusammenschluss aus Universitäten und Forschungsinstituten aus Dänemark, Schweden, Deutschland, Polen, Tschechien, Österreich und Italien untersucht die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen für Süßwasserfische mit einem Schwerpunkt auf die Bedrohung von Äschen ausgehend vom Kormoran.
Dass ‘Protect Fish’ insbesondere die Auswirkungen von Kormoranen auf Äschenbestände ins Visier nimmt ist erfreulich. Denn nachweislich ist der Vogel in der Zwischenzeit nicht nur ein großes Problem für Schwarmfische wie eben die Äsche, die Nase oder die Barbe, sondern auch eine Bedrohung für den Arterhalt von Aalen, Lachsen und Bachforellen.
Dass die Bemühungen zur Begrenzung der Kormoranpopulation nur im Verbund mit anderen Interessengruppen erfolgen kann, belegt die Zusammenkunft zu einem regionalen Stakeholder Workshop im Mai 2025 in Koblenz im Rahmen der “Konferenz zum Dialog: Prädation als Problem für geschützte Fisch- und Vogelarten”. Ziel des Workshops war es, eine inhaltliche Basis für den fachlichen Austausch über die Auswirkungen des Kormoran auf geschützte Flussfischarten zu schaffen. Die Teilnehmenden aus Wissenschaft, Verwaltung, Naturschutzverbänden und Praxis mit einem Hintergrund in Gewässerschutz, Vogelschutz und Umweltverwaltung diskutierten dabei eine großflächige Reduktion der Populationsdichte, und die lokal begrenzte, gezielte und konsequente Vergrämung von Kormoranen.
Dass dabei eine europaweite Perspektive nicht aus den Augen verloren darf, untermauert die ebenfalls von EU-Geldern geförderte 11. International Conference on Cormorants die vom 3.-6. Februar in Prag abgehalten wird. Denn Kormorane sind mobile Vögel, deren Brutplätze und Schadgebiete keine nationalen Grenzen kennen. Funde von Kormoranen in Deutschland die aus Skandinavien eingewandert sind, belegen diese Behauptung. So kann ein effektiver Schutz heimischer Fischarten nur mit einem übergreifenden, EU-weiten Managementprogramm von Erfolg gekrönt sein.
Die Mühlen drehen sich langsam, sind aber in Bewegung.


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Guten Tag Herr Rinder,
dieser Beitrag sollte jedem zugänglich sein.
Ich würde den Inhalt gerne an den Saarländischen Fischereiverband und an die Landesregierung weiterleiten.
Kormorane stehen im Saarland leider immer noch unter Schutz.
Grüße
Guten Tag Herr Pousset,
vielen Dank für das Feedback zu meinem Beitrag. Gerne dürfen Sie den an den Saarländischen Fischereiverband und an die Landesregierung weiterleiten.
Besonders gefreut habe ich mich auch für Ihre Unterstützung meiner Arbeit auf Steady. Herzlichen Dank dafür!
Tight lines, Tankred Rinder
Hallo Herr Rinder,
zu Ihrem Beitrag von heute: in BW können Jagdpächter Kormorane ohne weiteres schießen. Bei uns scheitert es an mangelndem Wissen, Mut bzw der. Angst etwas falsch zu machen oder an fehlender Motivation. In vielen Revieren ist das aber gelebte Praxis und die Kormorane ein begehrtes Ziel explizit um die Fischbestände bspw. am Neckar zu schützen.
https://www.landesjagdverband.de/jagdpraxis/rechtsgrundlagen/erlaeuterungen-jagdrecht-in-der-praxis/detail/neue-kormoranverordnung-in-kraft
Guten Tag Herr Schmid,
danke für Ihren Hinweis. Dass die letale Vergrämung von Kormoranen einfacher durchzuführen ist, als vielfach angenommen, war eine große Überraschung für mich, während der Recherche zu diesem Beitrag. Dass dabei jagdrechtliche Hürden zu überwinden sind und auch ein Spannungsfeld zwischen der Jäger- und Anglerschaft entstehen kann, versuchte ich zu vermitteln.
Viele Grüße, Tankred Rinder
bis es so weit ist könnte ein Fond für Entschädigung Betroffener helfen, vergleichbar zu Wolf und Biber, die sich ja auch im Spannungsfeld “geschützt” aber “potentieller Kulturschädling” befinden.
ich hab dazu ein script für einen Artikel skizziert, können uns gerne dazu austauschen.
Grüße
Hallo Alex,
vielen Dank für deinen Kommentar. An dem Entwurf bin ich sehr interessiert.
Wie wollen wir in Kontakt bleiben? Gerne über mail-at-forelleundaesche.com
Beste Grüße, Tankred
Das ist bislang der beste Artikel, den ich über ads Thema gelesen habe. Super, Tankred, dass Du das gepostet hast.
Vielen lieben Dank für das Feedback. Das Thema beschäftigt mich, wie vermutlich alle Angler, sehr. Es ist höchste Zeit zu handeln. Es scheint, auch dem Fliegenfischen und der Angelei entfernt stehende Personen beginnen das zu begreifen.